Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen DarkPipeline (im Folgenden „Anbieter") und Auftraggebern (im Folgenden „Klient") über AI-Pipeline-Services, Workflow-Pakete, Custom Character Packages, Beratungsleistungen und damit verbundene Dienstleistungen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und Klienten in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Klienten werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Vertragssprache ist Deutsch. Bei mehrsprachigen Vertragsfassungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter erbringt für den Klienten Leistungen im Bereich AI-Pipeline-Engineering, insbesondere:
- Erstellung von ComfyUI-Workflows und Pipelines
- Training von Custom-LoRA-Modellen (SDXL, Flux, andere)
- Generierung von AI-basiertem Bild- und Video-Material
- Entwicklung von Charakter-Identitäten (Pure-AI-Charaktere)
- Real-Person Digital Twin Services (mit zusätzlichem Vertrag)
- Beratungsleistungen zu GPU-Infrastruktur, Workflow-Architektur
- Verkauf digitaler Produkte (Workflow-Packs, Methodologie-Guides)
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. dem schriftlichen Auftrag.
§ 3 Vertragsabschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme eines schriftlichen Angebots des Anbieters oder durch Erteilung eines schriftlichen Auftrags durch den Klienten und dessen schriftliche Bestätigung durch den Anbieter.
(3) Der Anbieter behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ethische, rechtliche oder Compliance-Bedenken bestehen.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Die auf der Website genannten Preise sind Richtwerte und können je nach Auftragsumfang variieren.
(2) Bei Setup-Paketen (z.B. Character Packages): Vorabzahlung von 50% bei Auftragserteilung, restliche 50% bei Abnahme der Leistung.
(3) Bei Monatsabonnements (Monthly Content Subscriptions): Zahlung im Voraus zu Beginn des Abrechnungszeitraums.
(4) Bei Workflow-Packs (digitale Produkte): Zahlung im Voraus über die jeweilige Plattform (Gumroad o.ä.).
(5) Zahlungsverzug tritt nach Fälligkeit ohne weitere Mahnung ein. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet (B2B).
(6) Sämtliche Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 5 Leistungserbringung und Liefertermine
(1) Liefertermine sind nach bestem Wissen kalkulierte Schätzwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Ausfälle bei Cloud-Anbietern, Engpässen bei GPU-Verfügbarkeit oder anderen vom Anbieter nicht zu vertretenden Umständen verlängern den Liefertermin angemessen.
(3) Der Klient erhält Zwischenstände und Test-Renders zur Abnahme. Eine Iteration im Rahmen des vereinbarten Aufwands ist Teil der Leistung. Wesentliche Änderungswünsche, die über den ursprünglichen Auftrag hinausgehen, können separat vergütet werden.
(4) AI-generierter Content ist seinem Wesen nach probabilistisch. Der Anbieter strebt eine Hit-Rate von 60-80% nutzbarer Outputs an, branchenüblich. Eine 100%-Garantie für jeden einzelnen Output kann nicht gegeben werden.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Klienten
(1) Der Klient stellt alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Materialien und Freigaben zeitgerecht zur Verfügung.
(2) Bei Aufträgen, die einen Real-Person-Bezug haben, gewährleistet der Klient, dass alle abgebildeten Personen ihre ausdrückliche Einwilligung erteilt haben. Der Anbieter kann zusätzliche Verifikation verlangen (Live-Video-Call mit der dargestellten Person, Identitätsnachweis).
(3) Der Klient gewährleistet, dass er zur Verwendung der von ihm bereitgestellten Materialien (Bilder, Texte, Markenkennzeichen) berechtigt ist und dass durch deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden.
§ 7 Nutzungsrechte am erstellten Material
(1) Der Klient erhält an den erstellten Assets (Bilder, Videos, LoRA-Modelle, Workflows) ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht-exklusives Nutzungsrecht zu kommerziellen und nicht-kommerziellen Zwecken nach vollständiger Bezahlung.
(2) Der Anbieter behält sich das Recht vor, anonymisierte Auszüge aus erstellten Assets als Referenz auf der eigenen Website oder in Marketingmaterialien zu verwenden, sofern keine schriftliche Vereinbarung über Stillschweigen (NDA) besteht.
(3) Bei Pure-AI-Charakteren: Der Klient erhält die LoRA-Datei und Workflow-Files. Der Anbieter kann analoge, aber nicht identische Charaktere für andere Klienten erstellen.
(4) Bei Real-Person Digital Twin: Nutzungsrechte werden im separaten Vertrag spezifiziert. Sofortiges Widerrufsrecht der dargestellten Person bleibt jederzeit gewahrt.
§ 8 Compliance und ethische Grundsätze
(1) Der Anbieter verpflichtet sich zur Einhaltung der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (EU AI Act), der DSGVO, des KUG sowie aller anwendbaren deutschen und europäischen Gesetze.
(2) Der Anbieter wird folgende Aufträge ablehnen oder vorzeitig beenden:
- Aufträge mit unklarer oder fehlender Einwilligung der dargestellten Person
- Aufträge mit Bezug zu Minderjährigen (auch Verdachtsfälle)
- Aufträge zur Erstellung nicht-einvernehmlicher intimer Inhalte (NCII)
- Aufträge zur Erstellung von Content der zur Belästigung, Stalking, Erpressung oder Diffamierung von Personen dient
- Aufträge die gegen Markenrecht, Urheberrecht oder Persönlichkeitsrechte Dritter verstoßen
- Aufträge zur Erstellung von Fake-News, Election-Fraud-Material, oder ähnlich missbräuchlichem Content
(3) Bei Aufträgen mit NSFW-Komponente werden Hard-Limits-Vereinbarungen getroffen. Diese sind verbindlich und im Vertrag dokumentiert.
§ 9 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Anbieter haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die Haftung ist der Höhe nach auf das Auftragsvolumen des jeweiligen Auftrags begrenzt, höchstens jedoch auf 25.000 EUR.
(4) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch missbräuchliche Verwendung des gelieferten Materials durch den Klienten oder Dritte entstehen.
(5) Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung (z.B. Produkthaftungsgesetz).
§ 10 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Auf Wunsch des Klienten wird zusätzlich eine separate Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) geschlossen.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch über das Vertragsende hinaus.
§ 11 Kündigung und Vertragsbeendigung
(1) Bei Setup-Aufträgen endet der Vertrag mit Abnahme der Leistung. Eine Kündigung vor Abnahme ist möglich, in diesem Fall werden die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen abgerechnet.
(2) Monatsabonnements können mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Abrechnungszeitraums gekündigt werden, sofern keine längere Mindestlaufzeit vereinbart wurde.
(3) Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen.
(4) Bei Real-Person Digital Twin: Sofortige Take-Down-Verpflichtung binnen 72 Stunden nach Widerruf der dargestellten Person, unabhängig vom Zahlungsstatus.
§ 12 Streitbeilegung und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – sofern der Klient Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – München.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
(2) Diese AGB stehen in deutscher Sprache zur Verfügung. Bei Fragen wenden Sie sich an kontakt@darkpipeline.com.
Stand: 05.05.2026